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Datenschutzerklärung für ihre Homepage

Datenschutz-Generator für Schweizer Websites - Dateschutzerklärung erstellen

Seit dem 1. September 2023 ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft und verpflichtet seither alle Betreiber einer Website eine Datenschutzerklärung zu publizieren. Vermeiden Sie Probleme und Bussen und lassen Sie sich Ihre individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Website durch unseren Generator erstellen.

Erstellen Sie einfach und schnell eine Datenschutzerklärung für Ihre Website mit unserem Datenschutz-Generator. Nach neuem Schweizer Datenschutzgesetz, versteht sich. Informieren Sie Ihre Website-Besucher auf übersichtliche Art und Weise wie Sie Daten verarbeiten und wo diese gespeichert werden.

Datenschutzerklärung für Ihre Website erstellen

Der Datenschutz Generator von LivingTech ermöglicht es Ihnen, Datenschutzbestimmungen zu erstellen, die Ihre individuelle Situation widerspiegeln. Egal, ob Sie eine private Website oder eine Firmen-Webseite betreiben, unser Generator berücksichtigt Ihre spezifischen Anforderungen und ergänzt diese mit allgemeinen Texten.

Wir stellen Ihnen einfache und verständliche Fragen zu Ihrer Homepage und generieren eine individuelle Datenschutzerklärung. In wenigen Minuten erhalten Sie ein PDF Datei und eine HTML-Datei um diese auf Ihrer Internetseite zu integrieren.

Wer sollte diesen Datenschutz Generator benutzen? Schweizer Firmen, Private, Stiftungen und Vereine, die eine Website betreiben, die sich vorwiegend an Schweizer Kundschaft richtet. Unser Generator richtet sich nach dem Schweizer DSG.

Datenschutzerklärung für Ihre Website

CHF 69

einmalig

Ihre individuelle Datenschutzerklärung

Für Schweizer Unternehmen, Vereine und Private

Keine wiederkehrenden Kosten

Zahlung per Rechnung oder Kreditkarte

Nach Abschluss der Bestellung sofort verfügbar als PDF und HTML

Unser Angebot beinhaltet

Datenschutzerklärung für Ihre Website als PDF

Unser Datenschutz-Generator erstellt ihre individuelle Datenschutz und generiert automatisch ein PDF.

Datenschutzerklärung als HTML Code

Unser Datenschutz-Generator erstellt die Datenschutzerklärung als fix fertigen HTML Code den Sie bequem auf ihrer Website integrieren können.

Wie setzt sich eine Datenschutzerklärung nach neuem Datenschutzgesetzt zusammen?

Neu müssen die Besucher transparent und auf möglichst einfache Art und Weise erfahren, wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. Wir empfehlen die Datenschutzbestimmungen in einem Link im Footer der Website zu verlinken. Alternativ könnten die Datenschutzbestimmungen auch in die AGB des Unternehmens eingebunden werden. Bisher war es so, dass nur Betriebe Datenschutzbestimmungen nur ausweisen mussten, die besonders schützenswerte Informationen (Religion, Politische Ausrichtung, Biometrische Daten, etc.) verarbeitet haben. Neu müssen sämtliche Betriebe die Daten verarbeiten dies auch deklarieren, dies wurde mit dem Ausbau der Informationspflicht im neuen Gesetzt beschlossen. Zudem muss ersichtlich sein, welche Daten zur Bearbeitung an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzer müssen auch erfahren, wie sie Ihre Rechte bez. der von Ihnen gespeicherten Daten wahrnehmen können.

Wer ist verantwortlich für die Datenbearbeitung?

Welche Personendaten werden gesammelt?

Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Wie kann der Benutzer von seinen Rechten gebraucht machen?

Welche Daten werden an Dritte weitergegeben und wozu?

Warum und zu welchem Zweck werden die gesammelten Daten bearbeitet?

Über welche Kontaktangaben können Fragen zum Thema Datenschutz platziert werden?

Hat der Nutzer die Möglichkeit das Sammeln der Daten zu deaktivieren (Cookie-Consens)?

Diese Empfehlungen stimmen auch mit den Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) überein.

Wir sind der Meinung, dass in den Datenschutzbestimmungen, die auf einer Website publiziert werden, nur Dienste aufzuführen sind, die die Website direkt betreffen. Wird z.B. ein Kontaktformular verwendet und wie werden die Daten verarbeitet. Gibt es auf der Website einen Blog mit Kommentarfunktion? Aus unserer Sicht gehören weiterführende Bestimmungen, wie z.B. bei welchem Cloud-Betreiber und mit welchen Sicherheitsvorkehrungen Verträge abgespeichert werden, nicht in die Datenschutzerklärung auf der Website, da dies direkt nichts mit dem Besuch auf der Website zu tun hat und dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. beim Abschluss eines Vertrages kommuniziert werden kann.