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15. Aug. 2023

FAQ - Neues Schweizer Datenschutzgesetz DSG (revDSG)

Auf den folgenden Zeilen nehmen wir Bezug auf die Einführung des neuen Datenschutzgesetztes per 1. September 2023. Der nachfolgende Text entspricht unserer Einschätzung als Webagentur und bezieht sich hauptsächlich darauf was in den Datenschutzbestimmungen auf der Website eines Betriebes stehen sollte.

Neu müssen die Besucher transparent und auf möglichst einfache Art und Weise erfahren, wie ihre Daten verarbeitet werden. Dies kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen.

Wir empfehlen die Datenschutzbestimmungen in einem Link im Footer der Website zu verlinken. Alternativ könnten die Datenschutzbestimmungen auch in die AGB des Unternehmens eingebunden werden. Bisher war es so, dass nur Betriebe Datenschutzbestimmungen nur ausweisen mussten, die besonders schützenswerte Informationen (Religion, Politische Ausrichtung, Biometrische Daten, etc.) verarbeitet haben. Neu müssen sämtliche Betriebe die Daten verarbeiten dies auch deklarieren, dies wurde mit dem Ausbau der Informationspflicht im neuen Gesetzt beschlossen. Zudem muss ersichtlich sein, welche Daten zur Bearbeitung an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzer müssen auch erfahren, wie sie Ihre Rechte bez. der von Ihnen gespeicherten Daten wahrnehmen können.


Sehen Sie sich auch unsere Datenschutzbestimmungen an, diese wurden mit unserem Datenschutz Generator, nach neuem Schweizer Recht erstellt: livingtech.ch/datenschutzerklarung


Wie setzt sich eine Datenschutzerklärung gem. neuem Datenschutzgesetzt zusammen?


- Wer ist verantwortlich für die Datenbearbeitung?
- Welche Personendaten werden gesammelt?
- Warum und zu welchem Zweck werden die gesammelten Daten bearbeitet?
- Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
- Hat der Nutzer die Möglichkeit das Sammeln der Daten zu deaktivieren (Cookie-Consens)?
- Welche Daten werden an Dritte weitergegeben und wozu?
- Über welche Kontaktangaben können Fragen zum Thema Datenschutz platziert werden?
- Wie kann der Benutzer von seinen Rechten gebraucht machen?

Diese Empfehlungen stimmen auch mit den Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) überein.

Wir sind der Meinung, dass in den Datenschutzbestimmungen, die auf einer Website eines Betriebes publiziert werden, nur Bestimmungen aufzuführen sind, die die Website direkt betreffen. Wird z.B. ein Kontaktformular verwendet und wie werden die entsprechenden Daten verarbeitet. Gibt es auf der Website einen Blog mit Kommentarfunktion und wie werden diese Daten verarbeitet. Aus unserer Sicht gehören weiterführende Bestimmungen, wie z.B. bei welchem Cloud-Betreiber und unter welchen Schutzmassnahmen Verträge abgespeichert werden, nicht in die Datenschutzbestimmungen der Website da dies nichts mit dem Besuch auf der Website zu tun hat und dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. beim Abschluss eines Vertrages kommuniziert werden kann.

Nutzen Sie unseren Datenschutz Generator um Ihre Website abzusichern und Datenschutzkonform zu machen*.

* Unser Datenschutzgenerator erstellt eine allgemeingültige Datenschutzerklärung für Ihre Website, die sie anschliessend noch weiter bearbeiten oder anwaltlich prüfen lassen können. Für diese Dienstleistung fallen einmalig CHF 69.- an.